Amtliche Meldung

Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahl werden verschickt

In diesen Tagen erhalten alle rund 70.000 wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger die Wahlbenach-richtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen (Gemeinderat, Kreistag, Ortschaftsratswahlen) am Sonntag, 9. Juni 2024, zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, für welche der bis zu vier Wahlen man tatsächlich wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal man wählen kann. Personen, die bis einschließlich Samstag, 18. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, können bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07071 204-1600
nachfragen. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wählerinnen und Wählern ab dem 23. Mai 2024 nach Hause geschickt. Dort kann man sie in Ruhe ausfüllen und am Wahltag in das Wahllokal mitbringen. Die kommunalwahlrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass Wählerinnen und Wähler, die Brief-wahl beantragt haben, mit den Unterlagen zur Briefwahl auch die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugeschickt bekommen. Wer Briefwahl beantragen und die Stimmzettel nicht doppelt erhalten möchte, sollte seinen Briefwahlantrag bis spätestens Freitag, 17. Mai 2024, gestellt haben. Dann erhält sie oder er die Stimmzettel ausschließlich mit den Briefwahlunterlagen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhält man außer bei der Briefwahl erst im Wahllokal.
Wie kann man Briefwahl beantragen?
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das
Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses und gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandadresse.
Wann werden die Unterlagen verschickt?
Die Stimmzettel für die Europawahl werden voraussichtlich erst ab dem 7. Mai ausgeliefert. Da die Wahlunterlagen gebündelt versendet werden, erhält man die Unterlagen für die Kommunal- und Europawahlen in einem Brief und nicht vor dem 7. Mai. Wer die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen schnellstmöglich haben möchte, kann sie voraussichtlich ab Mittwoch, 8. Mai 2024, persönlich abholen im Foyer des Rathauses am Markt (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr). Abholen kann man die Unterlagen auch in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen nach Terminvereinbarung. Dafür muss man seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Wer seine
Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen.
Sobald die Briefwahlunterlagen vorliegen und persönlich abgeholt werden können, informiert die Stadtverwaltung darüber unter www.tuebingen.de/wahlen

Personen, die nicht an der Europawahl teilnehmen können oder möchten, können ihre Briefwahlunterlagen bereits ab Dienstag, 30. April 2024, im Rathaus abholen.

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